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Makleralleinauftrag

Erteilung eines Makler­alleinauftrags

Vorteile für den Verkäufer

Durch die Erteilung eines Makleralleinauftrages verpflichtet sich der Makler, die Interessen des Verkäufers intensiv, besonders sorgfältig und unter Ausnutzung aller Abschlusschancen zu verfolgen.

 

Vorteile für den Verkäufer bei einem Makleralleinauftrag sind beispielsweise Aktivitäten des Maklers wie die Übernahme einer angemessenen Vermarktung auf eigene Kosten. Im Gegenzug verzichtet der Verkäufer darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. FN Real Estate stellt bei einem Makleralleinauftrag das ganze Fachwissen, das Netzwerk und die Marktkenntnisse sowie Kenntnisse der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst des Verkäufers. Darüber hinaus koordinieren wir Besichtigungen, führen Gespräche und Verhandlungen mit Interessenten und prüfen bei Kaufzusage die Finanzierung des Käufers. Ebenso bereiten wir in Zusammenarbeit mit dem Notar einen Vertragsentwurf vor und begleiten die Beteiligten bei der notariellen Beurkundung. Die Übergabe der Immobilie mit Protokoll an den Käufer schließt der Komplett-Service der FN Real Estate mit ein.

 

Anders gestaltet sich die Situation bei einem „allgemeinen Auftrag“. Diese Art des Vertrags verpflichtet den Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Die Bereitschaft entsprechende Kosten für eine aufwendige Vermarktung oder andere verkaufsfördernde Leistungen bereit zu stellen, ist nicht besonders ausgeprägt. Der Makler könnte einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet.

Unterschied zwischen einfacher Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag

Einfacher Makler­allein­auftrag

Bei einem einfachen Makleralleinauftrag kann sich der Verkäufer auch selbst um die Vermarktung (zusätzliche Flyer, Hausbesichtigungen und andere Aktivitäten) bemühen, somit steht dieses Recht nicht nur dem Makler zu. Wenn der Verkauf durch diese Bemühungen zustande kommt, dann ist der Verkäufer dem Makler keine Provision schuldig.

Quali­fizierter Makler­allein­auftrag

Ein qualifizierter Makleralleinauftrag schließt Tätigkeiten des Verkäufers ausdrücklich aus. Der Makler führt die Veräußerung nach Absprache mit dem Eigentümer alleine durch. Es ist jedoch dem Verkäufer untersagt, sich selbst um Vermarktung zu kümmern. Hält der Verkäufer sich nicht daran, begeht er einen Vertragsbruch. Andere Makler dürfen nicht beauftragt werden und ein Eigengeschäft wird in der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.

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